
Klimafreundliche Mobilität ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft.
Um Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen bei diesem Wandel zu unterstützen, stehen auf Landes- und Bundesebene vielfältige Förderprogramme zur Verfügung.
Diese helfen dabei, innovative Projekte umzusetzen, emissionsarme Technologien einzusetzen und die Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten.
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten in Österreich. Egal ob Sie als Gemeinde eine umweltgerechte Infrastruktur aufbauen, als Unternehmen in nachhaltige Mobilitätslösungen investieren oder als Privatperson auf klimafreundliche Alternativen umsteigen möchten – wir zeigen Ihnen, welche Förderungen für Sie relevant sind.
Hinweis: Die Daten entsprechen dem Stand vom Oktober 2025. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit; die Inhalte werden jedoch laufend aktualisiert.
🏛 Förderungen für Gemeinden auf Landesebene
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Fördersatz Standard | Fördersatz erhöht* | Voraussetzungen und nähere Infos | Anlaufstelle |
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Tiroler Gemeinden, Gemeindekooperationen, juristische Personen mit Gemeindebeteiligung, Schulen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine | Verkehrskonzepte, Begegnungszonenschecks, Gutachten und Verkehrssicherheitsanalysen mit Schwerpunkt auf dem Umweltverbund | 25% | Infoblatt Begegnungszonen | LAND TIROL – Abteilung Mobilitätsplanung | |
Mobilitäts-Check (zum Erhalt des erhöhten Fördersatzes) | 50% | 50% | Förderrichtlinien | ||
E-Carsharing-Fahrzeuge (VVT-Tarifsystem) | – | 5 000EUR pro Fahrzeug | Infoblatt E-Carsharing | ||
E-Ladestellen (Standsäule oder Wallbox) für E-Carsharing-Fahrzeuge | – | 80 % (max. 4 000 EUR) | Infoblatt E-Ladestellen | ||
öffentliche Radverleihsysteme für den Alltagsradverkehr | – | 25% | Infoblatt Radverleihsysteme | ||
Abstellanlagen für Fahrräder (Alltagsradverkehr) und Tretroller (Schulbreich) | 15% | 30% | Infoblatt Fahrradabstellanlagen | ||
Beleuchtung von Haltestellen und Unterführungen | 25 % , max. 2 500 EUR | 50 %, max. 5 000 EUR | Infoblatt Beleuchtung | ||
(E-) Transportfahrräder | 25 % , max. 1 000 EUR | 50 %, max. 2 000 EUR | Infoblatt Transportfahrräder | ||
Radzählstellen | 15 % der Anschaffungskosten, max, 1 500 EUR | 30 % der Anschaffungskosten, max, 3 000 EUR | Infoblatt Radzählstellen | ||
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung: | Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030 | ||||
Veranstaltungen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität | 1.000 € | 2.000 € | |||
sonstige bewusstseinsbildende Maßnahmen | 25% | 50% | |||
Schul- und Bildungsprojekte bis 500 EUR pro Veranstaltung | 100 % (bis 500 EUR pro Veranstaltung) | 100 % (bis 500 EUR pro Veranstaltung) | |||
Schul- und Bildungsprojekte ab 501 EUR pro Veranstaltung | 500 EUR zzgl. Der 500 EUR übersteigende Betrag zu 50 % | 500 EUR zzgl. Der 500 EUR übersteigende Betrag zu 50 % | |||
sonsitge Mobilitätsvorhaben nach Rücksprache | bis zu 50% | bis zu 50% | |||
* Infolge Mobilitäts-Check |
🏛 Förderungen für Gemeinden auf Bundesebene
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Förderbare Kosten | Einreichungszeitraum | Anlaufstelle |
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Gemeinden, Öffentliche Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts | AKTIONSPROGRAMM KLIMAAKTIV MOBIL – AKTIVE MOBILITÄT UND MOBILITÄTSMANAGEMENT Förderung von klimafreundlichen Mobilitätslösungen – Errichtung Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr | max. 50% der förderungsfähigen Kosten | Oktober 2025 – 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur und Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.) | 40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden | |||
Investitionen – Mehrjährige Radnetzausbauprogramme inkl. Radschnellverbindungen | 40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden | |||
Gemeinden, Gebietskörperschaften | KLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten | ab Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
🏭 Förderungen für Unternehmen
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Förderbare Kosten | Einreichungszeitraum | Anlaufstelle |
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Einzel-Forscher:innen, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Kompetenzzentren, Startups | Mobilitätswende 2025/2 – Mobilitätssystem Mit F&E in Personenmobilität, Gütermobilität und Verkehrsinfrastruktur die Mobilitätswende vorantreiben Einreichungen u.a. zu folgenden Schwerpunkten: 1. lokale und regionale Demonstrationsprojekte: Projekte, die unter realen Bedingungen innovative Beiträge zur Mobilitätswende erproben oder bestehende Ansätze für die Anwendung in der Zielumgebung vorbereiten. 2.Systeminnovationen für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem, z.B. Nutzer:innenvielfalt und Barrierefreiheit, Kooperative Transportlogistik, Prozesse, Steuerung und Planung auf kommunaler und regionaler Ebene, Integrierte Mobilitätsdienste und multimodale Mobilitätsknoten | max. 2,5 Mio. EUR Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten, Reisekosten | 22.10.2025-25.02.2026, 12 Uhr | Nähere Infos auf der Homepage der FFG |
(Gemeinnützige) Vereine, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Kompetenzzentren, Startups | Digitale Transformation in der Mobilität & Rail4Climate – Ausschreibung 2025 Geplante Ausschreibungsschwerpunkte: 1.Digitale Transformation in der Mobilität – F&E-Dienstleistungen 2. Rail4Climate – kooperative F&E-Projekte Eine Informationsveranstaltung zur Ausschreibung findet voraussichtlich am 05.11.2025 von 10 bis 12 Uhr online statt. Details zur Anmeldung folgen. | Voraussichtlich, Änderungen vorbehalten 4,1 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten, Reisekosten | 22.10.2025 – 28.01.2026, 12:00 Uhr | Nähere Infos auf der Homepage der FFG |
Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft | Grüner Tourismuskredit Stärkung der Nachhaltigkeit in der Tourismusbranche durch finanzielle Anreize. Der Investitionskredit für grüne Investitionen mit 3 % p.a. Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre und zusätzlichem Nachhaltigkeitsbonus | Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 (max. Kredithöhe EUR 1.000.000) | laufend | Nähere Infos auf der Homepage der OEHT |
Betriebe, Gebietskörperschaften, Vereine | Einspurige E-Kraftfahrzeuge Der Kauf von : – zweirädrigen E‑Kleinkrafträder mit reinem Elektroantrieb vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) -> Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS) -> Klasse L3e > 11 kW (15 PS) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten 350 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug 500 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug 500 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug | ab September 2025 bis 31.03.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos auf der Homepage der KPC |
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen | Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in betriebliches und kommunales, touristisches und bildungseinrichtungsbezogenes Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten 20 % der förderungsfähigen Kosten (Basisfördersatz) Für EU-kofinanzierte Projekte gelten folgende Basisfördersätze: 20 % der förderungsfähigen Kosten (bei wettbewerbsrelevanten Projekten) 40 % der förderungsfähigen Kosten (bei nicht-wettbewerbsrelevanten Projekten) + Zuschlagsmöglichkeiten (maximal 10 %), Näheres dazu siehe Leitfaden | ab Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
Betriebe und Gebietskörperschaften | KLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten | ab Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
🏡 Förderungen für Private
Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Förderbare Kosten | Einreichungszeitraum | Anlaufstelle |
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Gemeinden, Öffentliche Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts | AKTIONSPROGRAMM KLIMAAKTIV MOBIL – AKTIVE MOBILITÄT UND MOBILITÄTSMANAGEMENT Förderung von klimafreundlichen Mobilitätslösungen – Errichtung Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr | max. 50% der förderungsfähigen Kosten | Oktober 2025 – 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur und Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.) | 40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden | |||
Investitionen – Mehrjährige Radnetzausbauprogramme inkl. Radschnellverbindungen | 40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden | |||
Gemeinden, Gebietskörperschaften | KLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten | ab Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |