Klimafreundliche Mobilität ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft.
Um Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen bei diesem Wandel zu unterstützen, stehen auf Landes- und Bundesebene vielfältige Förderprogramme zur Verfügung.
Diese helfen dabei, innovative Projekte umzusetzen, emissionsarme Technologien einzusetzen und die Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten.
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten in Österreich. Egal ob Sie als Gemeinde eine umweltgerechte Infrastruktur aufbauen, als Unternehmen in nachhaltige Mobilitätslösungen investieren oder als Privatperson auf klimafreundliche Alternativen umsteigen möchten – wir zeigen Ihnen, welche Förderungen für Sie relevant sind.
Hinweis: Die Daten entsprechen dem Stand vom Oktober 2025. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit; die Inhalte werden jedoch laufend aktualisiert.
🏛 Förderungen für Gemeinden auf Landesebene
| Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Fördersatz Standard | Fördersatz erhöht* | Anlaufstelle |
|---|---|---|---|---|
| Tiroler Gemeinden, Gemeindekooperationen, juristische Personen mit Gemeindebeteiligung, Schulen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine | Verkehrskonzepte, Begegnungszonenschecks, Gutachten und Verkehrssicherheitsanalysen mit Schwerpunkt auf dem Umweltverbund | 25% | Infoblatt Begegnungszonen |
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| Mobilitäts-Check (zum Erhalt des erhöhten Fördersatzes) | 50% | 50% | Förderrichtlinien | |
| E-Carsharing-Fahrzeuge (VVT-Tarifsystem) | – | 5 000EUR pro Fahrzeug | Infoblatt E-Carsharing | |
| E-Ladestellen (Standsäule oder Wallbox) für E-Carsharing-Fahrzeuge | – | 80 % (max. 4 000 EUR) | Infoblatt E-Ladestellen | |
| öffentliche Radverleihsysteme für den Alltagsradverkehr | – | 25% | Infoblatt Radverleihsysteme | |
| Abstellanlagen für Fahrräder (Alltagsradverkehr) und Tretroller (Schulbreich) | 15% | 30% | Infoblatt Fahrradabstellanlagen | |
| Beleuchtung von Haltestellen und Unterführungen | 25 % , max. 2 500 EUR | 50 %, max. 5 000 EUR | Infoblatt Beleuchtung | |
| (E-) Transportfahrräder | 25 % , max. 1 000 EUR | 50 %, max. 2 000 EUR | Infoblatt Transportfahrräder | |
| Radzählstellen | 15 % der Anschaffungskosten, max, 1 500 EUR | 30 % der Anschaffungskosten, max, 3 000 EUR | Infoblatt Radzählstellen | |
| Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung: | Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030 | |||
| Veranstaltungen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität | 1.000 € | 2.000 € | ||
| sonstige bewusstseinsbildende Maßnahmen | 25% | 50% | ||
| Schul- und Bildungsprojekte bis 500 EUR pro Veranstaltung | 100 % (bis 500 EUR pro Veranstaltung) | 100 % (bis 500 EUR pro Veranstaltung) | ||
| Schul- und Bildungsprojekte ab 501 EUR pro Veranstaltung | 500 EUR zzgl. Der 500 EUR übersteigende Betrag zu 50 % | 500 EUR zzgl. Der 500 EUR übersteigende Betrag zu 50 % | ||
| sonsitge Mobilitätsvorhaben nach Rücksprache | bis zu 50% | bis zu 50% | ||
| * Infolge Mobilitäts-Check | ||||
🏛 Förderungen für Gemeinden auf Bundesebene
| Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Förderbare Kosten | Einreichungszeitraum | Anlaufstelle |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinden, Öffentliche Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts | AKTIONSPROGRAMM KLIMAAKTIV MOBIL – AKTIVE MOBILITÄT UND MOBILITÄTSMANAGEMENT Förderung von klimafreundlichen Mobilitätslösungen – Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr | max. 50% der förderungsfähigen Kosten | Oktober 2025 – 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
| Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.) | 40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden | |||
| Investitionen zu Radnetzausbauprogrammen inkl. Radschnellverbindungen | 40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden | |||
| Gemeinden, Gebietskörperschaften | KLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten | Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
🏭 Förderungen für Unternehmen
| Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Förderbare Kosten | Einreichungszeitraum | Anlaufstelle |
|---|---|---|---|---|
| Einzel-Forscher:innen, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Kompetenzzentren, Startups | Mobilitätswende 2025/2 – Mobilitätssystem Mit F&E in Personenmobilität, Gütermobilität und Verkehrsinfrastruktur die Mobilitätswende vorantreiben Einreichungen u.a. zu folgenden Schwerpunkten: 1. lokale und regionale Demonstrationsprojekte: Projekte, die unter realen Bedingungen innovative Beiträge zur Mobilitätswende erproben oder bestehende Ansätze für die Anwendung in der Zielumgebung vorbereiten. 2.Systeminnovationen für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem, z.B. Nutzer:innenvielfalt und Barrierefreiheit, Kooperative Transportlogistik, Prozesse, Steuerung und Planung auf kommunaler und regionaler Ebene, Integrierte Mobilitätsdienste und multimodale Mobilitätsknoten | max. 2,5 Mio. EUR Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten, Reisekosten | 22.10.2025-25.02.2026, 12 Uhr | Nähere Infos auf der Homepage der FFG |
| (Gemeinnützige) Vereine, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Kompetenzzentren, Startups | Digitale Transformation in der Mobilität & Rail4Climate – Ausschreibung 2025 Geplante Ausschreibungsschwerpunkte: 1.Digitale Transformation in der Mobilität – F&E-Dienstleistungen 2. Rail4Climate – kooperative F&E-Projekte Eine Informationsveranstaltung zur Ausschreibung findet voraussichtlich am 05.11.2025 von 10 bis 12 Uhr online statt. Details zur Anmeldung folgen. | Voraussichtlich, Änderungen vorbehalten 4,1 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten, Reisekosten | 22.10.2025 – 28.01.2026, 12:00 Uhr | Nähere Infos auf der Homepage der FFG |
| Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft | Grüner Tourismuskredit Stärkung der Nachhaltigkeit in der Tourismusbranche durch finanzielle Anreize. Der Investitionskredit für grüne Investitionen mit 3 % p.a. Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre und zusätzlichem Nachhaltigkeitsbonus | Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 (max. Kredithöhe EUR 1.000.000) | laufend | Nähere Infos auf der Homepage der OEHT |
| Betriebe, Gebietskörperschaften, Vereine | Einspurige E-Kraftfahrzeuge MASSNAHMEN MIT EINREICHUNG NACH UMSETZUNG Der Kauf von : | max. 30% der förderungsfähigen Kosten | September 2025 bis 31.03.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos auf der Homepage der KPC |
| zweirädrigen E‑Kleinkrafträder mit reinem Elektroantrieb vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) | 350 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug |
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| Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS) | 500 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug |
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| Klasse L3e > 11 kW (15 PS) | 500 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug |
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| Betriebe, Gebietskörperschaften, Vereine | E-LADEINFRASTRUKTUR * Errichtung von barrierefreien öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen | max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten, bei Großunternehmen max. 20%. Jedoch max. 3 Mio. Euro je Unternehmen | September 2025 bis 31.03.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
| öffentlich zugängliche Ladestation: AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW DC-Schnellladepunkt < 100 kW DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW bis < 300 kW DC-Schnellladepunkt ≥ 300 kW | 900 Euro 7.000 Euro 13.000 Euro 22.500 Euro |
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| nicht öffentlich zugängliche Ladestation: AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW DC-Schnellladepunkt < 50 kW DC-Schnellladepunkt ≥ 50 bis < 100 kW DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW | 400 Euro 2.500 Euro 6.000 Euro 12.000 Euro |
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| Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen | Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in betriebliches und kommunales, touristisches und bildungseinrichtungsbezogenes Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten 20 % der förderungsfähigen Kosten (Basisfördersatz) Für EU-kofinanzierte Projekte gelten folgende Basisfördersätze: 20 % der förderungsfähigen Kosten (bei wettbewerbsrelevanten Projekten) 40 % der förderungsfähigen Kosten (bei nicht-wettbewerbsrelevanten Projekten) + Zuschlagsmöglichkeiten (maximal 10 %), Näheres dazu siehe Leitfaden | Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
| Betriebe und Gebietskörperschaften | KLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen) | max. 30% der förderungsfähigen Kosten | Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
| (Gemeinnützige) Vereine Einzel-Forscher:innen Fachhochschulen Forschungseinrichtungen Gebietskörperschaften Große Unternehmen (GU) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Kompetenzzentren Universitäten | Zero Emission Mobility plus 2025 Zero Emission Mobility und Nachhaltige Mobilität in der Praxis in einer gemeinsamen Ausschreibung Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsvermeidung, möglichst viele Fahrten von fossil betriebenen Fahrzeugen durch Fahrten mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und/oder anderen nachhaltigen Mobilitätsformen zu ersetzen, Beitrag zur Reduktion des Fahrzeugbesitzes leisten -> Entwicklung von intelligenten, integrierten Mobilitätskonzepten | Drittkosten Kosten für Anlagennutzung Material- und Sachkosten Personalkosten Reisekosten | 22.10.2025 bis 11.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos auf der Homepage der FFG |
| * es wird zwischen Projekten/Maßnahmen mit Einreichung VOR und NACH Umsetzung unterschieden, Details dazu siehe Leitfaden | ||||
🏡 Förderungen für Private
| Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Förderbare Kosten | Einreichungszeitraum | Anlaufstelle |
|---|---|---|---|---|
| Privatpersonen | e-Ride: einspurige E-Kraftfahrzeuge Der Kauf von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb: | max. 50% der förderungsfähigen Anschaffungskosten | September 2025 bis 31.03.2026 (bzw solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
| E‑Moped vom Typ L1e | 350 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 600 Euro Bundesförderung – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug |
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| E-Leichtmotorrad Klasse L3e-A1 ≤ 11 kW (15 PS) | 500 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 1.200 Euro Bundesförderung – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug |
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| E-Motorrad Klasse L3e-A2/A3 > 11 kW (15 PS) | 500 Euro E-Mobilitätsbonus Importeursanteil beim Händler + 1.800 Euro Bundesförderung – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug |
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| Privatpersonen | E-LADEINFRASTRUKTUR | September 2025 bis 31.03.2026 (bzw solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung | |
| kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel | 400 Euro | |||
| kommunikationsfähige Heimladestation (Wallbox) in einem Ein-/Zweifamilienhaus | 400 Euro | |||
| kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage | 800 Euro | |||
| kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.500 Euro | |||
| Privatpersonen | AKTIONSPROGRAMM KLIMAAKTIV MOBIL – AKTIVE MOBILITÄT UND MOBILITÄTSMANAGEMENT Der Kauf von (ohne Zubehör): | max. 50 % der förderungsfähigen Anschaffungskosten | Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden) | Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung |
| E-Transporträder | 900 Euro pro E-Transportrad | |||
| E-Falträder | 500 Euro pro E-Faltrad | |||
| Dienstnehmer (Pendler) | Der Arbeitgeber übernimmt freiwillig die Fahrtkosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz über das Jobticket vom VVT. Die Jahres-, Wochen- oder Monatskarte des VVT bzw. der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) wird mittels eines vom Arbeitsgeber ausgehändigten Gutscheins gekauft und kann auch in der Freizeit verwendet werden. | Die Jahres-, Wochen- oder Monatskarte des VVT bzw. der IVB KlimaTicket Tirol: 590 Euro KlimaTicket Tirol U26 / SeniorIn / Spezial: 301 Euro Lehrticket Tirol: 99,80 Euro KlimaTicket Tirol Regionen: 458 Euro KlimaTicket Innsbruck: 448,30 Euro KlimaTicket Schwaz, KlimaTicket Lienz, KlimaTicket St. Anton: 204,80 Euro | ganzjährig, Voraussetzung: Der Arbeitgeber schließt einmaligen VVT-Jobticket Kooperationsvertrag ab. Das Jobticket kann mit der Pendlerpauschale kombinier werden. | Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob ein Kooperationsvertrag mit dem VVT besteht. Hier gibt es nähere Infos dazu |
