oetztal2030.at
Bild: Zaptec/unsplah.com

 Klimafreundliche Mobilität ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft.

Um Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen bei diesem Wandel zu unterstützen, stehen auf Landes- und Bundesebene vielfältige Förderprogramme zur Verfügung.
Diese helfen dabei, innovative Projekte umzusetzen, emissionsarme Technologien einzusetzen und die Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten.

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten in Österreich. Egal ob Sie als Gemeinde eine umweltgerechte Infrastruktur aufbauen, als Unternehmen in nachhaltige Mobilitätslösungen investieren oder als Privatperson auf klimafreundliche Alternativen umsteigen möchten – wir zeigen Ihnen, welche Förderungen für Sie relevant sind.

Hinweis: Die Daten entsprechen dem Stand vom Oktober 2025. Es besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit; die Inhalte werden jedoch laufend aktualisiert.

🏛 Förderungen für Gemeinden auf Landesebene

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Fördersatz StandardFördersatz erhöht*Anlaufstelle
Tiroler Gemeinden,
Gemeindekooperationen,
juristische Personen mit Gemeindebeteiligung,
Schulen, Bildungseinrichtungen,
gemeinnützige Vereine
Verkehrskonzepte, Begegnungszonenschecks, Gutachten und Verkehrssicherheitsanalysen mit Schwerpunkt auf dem Umweltverbund25%
Infoblatt Begegnungszonen
Mobilitäts-Check (zum Erhalt des erhöhten Fördersatzes)50%50%Förderrichtlinien
E-Carsharing-Fahrzeuge (VVT-Tarifsystem)5 000EUR pro FahrzeugInfoblatt E-Carsharing
E-Ladestellen (Standsäule oder Wallbox) für E-Carsharing-Fahrzeuge80 % (max. 4 000 EUR)Infoblatt E-Ladestellen
öffentliche Radverleihsysteme für den Alltagsradverkehr25%Infoblatt Radverleihsysteme
Abstellanlagen für Fahrräder (Alltagsradverkehr) und Tretroller (Schulbreich)15%30%Infoblatt Fahrradabstellanlagen
Beleuchtung von Haltestellen und Unterführungen25 % , max. 2 500 EUR50 %, max. 5 000 EURInfoblatt Beleuchtung
(E-) Transportfahrräder25 % , max. 1 000 EUR50 %, max. 2 000 EURInfoblatt Transportfahrräder
Radzählstellen15 % der Anschaffungskosten, max, 1 500 EUR30 % der Anschaffungskosten, max, 3 000 EURInfoblatt Radzählstellen
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung:Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Veranstaltungen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität1.000 €2.000 €
sonstige bewusstseinsbildende Maßnahmen25%50%
Schul- und Bildungsprojekte bis 500 EUR pro Veranstaltung100 % (bis 500 EUR pro Veranstaltung)100 % (bis 500 EUR pro Veranstaltung)
Schul- und Bildungsprojekte ab 501 EUR pro Veranstaltung500 EUR zzgl. Der 500 EUR übersteigende Betrag zu 50 %500 EUR zzgl. Der 500 EUR übersteigende Betrag zu 50 %
sonsitge Mobilitätsvorhaben nach Rücksprachebis zu 50%bis zu 50%
* Infolge Mobilitäts-Check




🏛 Förderungen für Gemeinden auf Bundesebene

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Förderbare KostenEinreichungszeitraumAnlaufstelle
Gemeinden, Öffentliche Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen RechtsAKTIONSPROGRAMM
KLIMAAKTIV MOBIL –
AKTIVE MOBILITÄT UND
MOBILITÄTSMANAGEMENT
Förderung von klimafreundlichen Mobilitätslösungen – Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr
max. 50% der förderungsfähigen Kosten Oktober 2025 – 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.)40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden
Investitionen zu Radnetzausbauprogrammen inkl. Radschnellverbindungen40 % der förderungsfähigen Kosten + Zuschlagmöglichkeiten (max. 10%) Näheres dazu siehe Leitfaden
Gemeinden, GebietskörperschaftenKLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen
Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen)
max. 30% der förderungsfähigen KostenOktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung



🏭 Förderungen für Unternehmen

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Förderbare KostenEinreichungszeitraumAnlaufstelle
Einzel-Forscher:innen, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Kompetenzzentren, StartupsMobilitätswende 2025/2 – Mobilitätssystem
Mit F&E in Personenmobilität, Gütermobilität und Verkehrsinfrastruktur die Mobilitätswende vorantreiben
Einreichungen u.a. zu folgenden Schwerpunkten:
1. lokale und regionale Demonstrationsprojekte: Projekte, die unter realen Bedingungen innovative Beiträge zur Mobilitätswende erproben oder bestehende Ansätze für die Anwendung in der Zielumgebung vorbereiten.
2.Systeminnovationen für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem, z.B. Nutzer:innenvielfalt und Barrierefreiheit, Kooperative Transportlogistik, Prozesse, Steuerung und Planung auf kommunaler und regionaler Ebene, Integrierte Mobilitätsdienste und multimodale Mobilitätsknoten
max. 2,5 Mio. EUR
Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten, Reisekosten
22.10.2025-25.02.2026, 12 UhrNähere Infos auf der Homepage der FFG
(Gemeinnützige) Vereine, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) , Kompetenzzentren, StartupsDigitale Transformation in der Mobilität & Rail4Climate – Ausschreibung 2025
Geplante Ausschreibungsschwerpunkte:
1.Digitale Transformation in der Mobilität – F&E-Dienstleistungen
2. Rail4Climate – kooperative F&E-Projekte
Eine Informationsveranstaltung zur Ausschreibung findet voraussichtlich am 05.11.2025 von 10 bis 12 Uhr online statt. Details zur Anmeldung folgen.
Voraussichtlich, Änderungen vorbehalten
4,1 Mio. EUR
2,5 Mio. EUR
Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten, Reisekosten
22.10.2025 – 28.01.2026, 12:00 UhrNähere Infos auf der Homepage der FFG
Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und FreizeitwirtschaftGrüner Tourismuskredit
Stärkung der Nachhaltigkeit in der Tourismusbranche durch finanzielle Anreize.
Der Investitionskredit für grüne Investitionen mit 3 % p.a. Zinsenzuschuss für die ersten 10 Jahre und zusätzlichem Nachhaltigkeitsbonus
Aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen ab EUR 100.000 (max. Kredithöhe EUR 1.000.000)laufendNähere Infos auf der Homepage der OEHT
Betriebe, Gebietskörperschaften, VereineEinspurige E-Kraftfahrzeuge
MASSNAHMEN MIT
EINREICHUNG NACH UMSETZUNG
Der Kauf von :
max. 30% der förderungsfähigen Kosten
September 2025 bis 31.03.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos auf der Homepage der KPC
zweirädrigen E‑Kleinkrafträder mit reinem Elektroantrieb vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds)350 Euro E-Mobilitätsbonus
Importeursanteil beim Händler + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS)500 Euro E-Mobilitätsbonus
Importeursanteil beim Händler + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
Klasse L3e > 11 kW (15 PS)500 Euro E-Mobilitätsbonus
Importeursanteil beim Händler + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug
Betriebe, Gebietskörperschaften, VereineE-LADEINFRASTRUKTUR *
Errichtung von barrierefreien öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich
zugänglichen Ladestationen
max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten, bei Großunternehmen max. 20%. Jedoch max. 3 Mio. Euro je UnternehmenSeptember 2025 bis 31.03.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
öffentlich zugängliche Ladestation:
AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW
DC-Schnellladepunkt < 100 kW
DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW bis < 300 kW
DC-Schnellladepunkt ≥ 300 kW

900 Euro
7.000 Euro
13.000 Euro

22.500 Euro
nicht öffentlich zugängliche Ladestation:
AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW
DC-Schnellladepunkt < 50 kW
DC-Schnellladepunkt ≥ 50 bis < 100 kW
DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW

400 Euro
2.500 Euro
6.000 Euro
12.000 Euro
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle EinrichtungenInvestitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in betriebliches und kommunales, touristisches und bildungseinrichtungsbezogenes Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen usw.)max. 30% der förderungsfähigen Kosten

20 % der förderungsfähigen Kosten (Basisfördersatz)
Für EU-kofinanzierte Projekte gelten folgende Basisfördersätze:
20 % der förderungsfähigen Kosten (bei wettbewerbsrelevanten Projekten)
40 % der förderungsfähigen Kosten (bei nicht-wettbewerbsrelevanten Projekten) +
Zuschlagsmöglichkeiten (maximal 10 %), Näheres dazu siehe Leitfaden
Oktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
Betriebe und GebietskörperschaftenKLIMAAKTIV MOBIL – Radabstellanlagen
Investitionskosten netto (inkl. Montage) für mind. 10 Fahrradabstellplätze inkl. Kosten für immaterielle Leistungen (z.B. Planungen)
max. 30% der förderungsfähigen KostenOktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw. solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
(Gemeinnützige) Vereine
Einzel-Forscher:innen
Fachhochschulen
Forschungseinrichtungen
Gebietskörperschaften
Große Unternehmen (GU)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kompetenzzentren
Universitäten
Zero Emission Mobility plus 2025

Zero Emission Mobility und Nachhaltige Mobilität in der Praxis in einer gemeinsamen Ausschreibung

Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsvermeidung, möglichst viele Fahrten von fossil betriebenen Fahrzeugen durch Fahrten mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und/oder anderen nachhaltigen Mobilitätsformen zu ersetzen, Beitrag zur Reduktion des Fahrzeugbesitzes leisten -> Entwicklung von intelligenten, integrierten Mobilitätskonzepten
Drittkosten
Kosten für Anlagennutzung
Material- und Sachkosten
Personalkosten
Reisekosten
22.10.2025 bis 11.02.2026, 12 Uhr
(bzw. solange Förderbudget vorhanden)
Nähere Infos auf der Homepage der FFG
* es wird zwischen Projekten/Maßnahmen mit Einreichung VOR und NACH Umsetzung unterschieden, Details dazu siehe Leitfaden



🏡 Förderungen für Private

Wer wird gefördert?Was wird gefördert?Förderbare KostenEinreichungszeitraumAnlaufstelle
Privatpersonene-Ride: einspurige E-Kraftfahrzeuge
Der Kauf von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb:
max. 50% der förderungsfähigen AnschaffungskostenSeptember 2025 bis 31.03.2026 (bzw solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
E‑Moped vom Typ L1e 350 Euro E-Mobilitätsbonus
Importeursanteil beim Händler + 600 Euro Bundesförderung – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
E-Leichtmotorrad Klasse L3e-A1 ≤ 11 kW (15 PS)500 Euro E-Mobilitätsbonus
Importeursanteil beim Händler + 1.200 Euro Bundesförderung – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
E-Motorrad Klasse L3e-A2/A3 > 11 kW (15 PS)500 Euro E-Mobilitätsbonus
Importeursanteil beim Händler + 1.800 Euro Bundesförderung – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug
PrivatpersonenE-LADEINFRASTRUKTURSeptember 2025 bis 31.03.2026 (bzw solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel400 Euro
kommunikationsfähige Heimladestation (Wallbox) in einem Ein-/Zweifamilienhaus400 Euro
kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage800 Euro
kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
1.500 Euro
PrivatpersonenAKTIONSPROGRAMM
KLIMAAKTIV MOBIL –
AKTIVE MOBILITÄT UND
MOBILITÄTSMANAGEMENT
Der Kauf von (ohne Zubehör):
max. 50 % der förderungsfähigen AnschaffungskostenOktober 2025 bis 27.02.2026, 12 Uhr (bzw solange Förderbudget vorhanden)Nähere Infos im Leitfaden zur Förderung
E-Transporträder900 Euro pro E-Transportrad
E-Falträder500 Euro pro E-Faltrad
Dienstnehmer (Pendler) Der Arbeitgeber übernimmt freiwillig die Fahrtkosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz über das Jobticket vom VVT. Die Jahres-, Wochen- oder Monatskarte des VVT bzw. der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) wird mittels eines vom Arbeitsgeber ausgehändigten Gutscheins gekauft und kann auch in der Freizeit verwendet werden. Die Jahres-, Wochen- oder Monatskarte des VVT bzw. der IVB
KlimaTicket Tirol: 590 Euro
KlimaTicket Tirol U26 / SeniorIn / Spezial: 301 Euro
Lehrticket Tirol: 99,80 Euro
KlimaTicket Tirol Regionen: 458 Euro
KlimaTicket Innsbruck: 448,30 Euro
KlimaTicket Schwaz, KlimaTicket Lienz, KlimaTicket St. Anton: 204,80 Euro
ganzjährig, Voraussetzung: Der Arbeitgeber schließt einmaligen VVT-Jobticket Kooperationsvertrag ab. Das Jobticket kann mit der Pendlerpauschale kombinier werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob ein Kooperationsvertrag mit dem VVT besteht. Hier gibt es nähere Infos dazu